Immer wieder hört man in geselliger Runde, wie Biertrinker das Deutschen Reinheitsgebot preisen. Offensichtlich glauben die meisten Leute, dass Bier - zumindest deutsches Bier - grundsätzlich nur Hopfen, Malz und Wasser enthalten dürfe. Nun, das war einmal...
Die heutige Rechtslage sieht deutlich anders aus. Ein "Deutsches Reinheitsgebot" als eigenständiges Gesetz existiert heute gar nicht mehr. Durch die Harmonisierung der nationalen Gesetze im Zuge der europäischen Einigungsprozesses mussten die deutschen Lebensmittelverordnungen an das EU-Recht angepasst werden. Dennoch hört man immer wieder von der Reinheit des deutschen Biers und die deutschen Brauer legen größten Wert darauf, dass ihre Biere das "Deutsche Reinheitsgebot 1516" würdig vertreten und somit dem Thema "sauberes" Bier mehr Ausdruck verleihen.
Im weiteren Sinne versteht man unter dem sogenannten Reinheitsgebot eine Reihe von Verordnungen über die erlaubten Inhaltsstoffe des Biers. Grundsätzlich lässt sich die Entwicklung dieser Richtlinien in Deutschland in vier Phasen einteilen, dazu mehr in meinem nächsten Artikel.
Update 26 06 2011:Beim Wandern in Cinque Terre habe ich hervorragende italienische Biere verkostet! Dazu bald mehr in einem Extra Artikel.